Seit dem 1.10.22 besteht die gesetzliche Pflicht während des Praxisaufenthalts eine FFP2-Maske zu tragen. Die genaueren Praxisregeln hinsichtlich Ansteckungsschutz finden Sie hier.
Kurzfristige Einzel- (Not-)termine sind für Selbstzahler möglich, rufen oder mailen Sie uns an.